(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen royal-gorge (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs- und Inneneinrichtungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Überschreitung von mehr als 15 % wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen und Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte. Verbindliche Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vereinbart werden.
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugang zu den Räumlichkeiten während der vereinbarten Arbeitszeiten.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten für die Durchführung der Arbeiten vorbereitet sind.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten der Bausubstanz.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten wird eine gemeinsame Abnahme durchgeführt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung vorzunehmen.
(3) Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme zu protokollieren.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026